Natürliche Kältemittel und Risikoanalyse gemäss SN EN 378
Natürliche Kältemittel sind aus der zukünftigen Kältetechnik nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz verlangt jedoch präzises Verständnis der normativen Logik der SN EN 378. Die Risikoanalyse verbindet technische Sicherheit mit normativer Akzeptanz – sie verschiebt jedoch keine festgelegten Grenzen.
In Zeiten steigender Umweltanforderungen rücken natürliche Kältemittel in den Fokus der Kälte- und Klimatechnik. Substanzen wie Ammoniak, Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe gelten als umweltfreundlich, doch ihr Einsatz bringt Herausforderungen mit sich. Ein Missverständnis in der Praxis besteht darin, technische Sicherheit und normative Zulässigkeit gleichzusetzen. An dieser Schnittstelle setzt die Risikoanalyse gemäss SN EN 378 an.
Die Normenreihe SN EN 378-1 bis 4 definiert die Sicherheits- und Umweltanforderungen für Kälteanlagen und Wärmepumpen. In der Planungspraxis stehen häufig die Tabellen zur maximal zulässigen Kältemittelfüllmenge im Vordergrund. Diese bewerten Kombinationen aus Kältemittelklassifikation, Aufstellungsort und Nutzungskategorie. Diese Tabellen stellen jedoch kein Rechenwerkzeug zur Optimierung der Füllmenge dar. Vielmehr handelt es sich um eine normative Vorentscheidung, welche Risiken ohne zusätzliche Massnahmen als akzeptabel gelten.
Risikoanalyse – Pflicht, nicht Kür
Abschnitt 4.3 der SN EN 378-3 fordert für kältetechnische Komponenten eine Risikoanalyse auf Basis eines Sicherheitskonzepts. Die Risikoanalyse dient dazu, Gefährdungen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Sie beantwortet die Frage, ob der gewählte Aufstellungsort, die Nutzungskategorie und die Zugänglichkeit mit dem eingesetzten Kältemittel vereinbar sind – oder ob alternative Konzepte erforderlich werden.
In der Praxis wird ein Tabellenfeld mit der Aussage «nicht zulässig» häufig als endgültiges Projekt-Aus interpretiert. Diese Lesart greift jedoch zu kurz. Die EN 378 unterscheidet zwischen nicht oder schwach brennbaren (z. B. A1, A2L) und hoch brennbaren Kältemitteln der Klasse A3. Während bei A1- und A2L-Kältemitteln unter klar definierten Voraussetzungen zusätzliche Schutzmassnahmen zu alternativen Auslegungen führen können, verfolgt die Norm bei A3 einen restriktiveren Ansatz. Für A3-Kältemittel sind die maximal zulässigen Kältemittelfüllmengen in den jeweiligen Anwendungsfällen als verbindliche Grenzen zu verstehen. Technische Massnahmen wie Gasdetektion, Lüftung oder automatische Abschaltung erhöhen zwar die Sicherheit der Anlage, erlauben jedoch keine Überschreitung der normativ festgelegten Füllmengen.
Die Risikoanalyse arbeitet mit zwei zentralen Grössen: Schadensausmass und Eintrittswahrscheinlichkeit. Bei brennbaren Kältemitteln ist das in der EN 378 akzeptierte Schadensausmass begrenzt. Zusätzliche Massnahmen können die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brand- oder Explosionsereignisses reduzieren, nicht jedoch das von der Norm akzeptierte maximale Schadenspotenzial erweitern. Für die Planungspraxis bedeutet dies: Gasdetektion, Notlüftung, bauliche Trennung oder organisatorische Massnahmen sind essenzielle Sicherheitsbausteine, ersetzen jedoch keine konzeptionellen Entscheidungen zur Anordnung und Nutzung der Anlage.
Konsequenzen für die Planung
Für Planer von Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln ergibt sich daraus eine klare Konsequenz: Die Risikoanalyse ist kein Instrument zur «Reparatur» einer normativ unzulässigen Konstellation. Sie ist vielmehr ein Werkzeug, um frühzeitig das richtige Anlagenkonzept zu wählen. Insbesondere bei A3-Kältemitteln entscheidet nicht die Anzahl zusätzlicher Sicherheitseinrichtungen über die Zulässigkeit, sondern die Kombination aus Aufstellungsort, Zugangsbereich und Anlagenkonzept. Wer diese Parameter frühzeitig richtig festlegt, vermeidet spätere Zielkonflikte zwischen Technik, Norm und Genehmigungsfähigkeit.
Beitrag von: Andreas Stenske, Swiss Safety Center
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