Digitaler Brief wird Teil der Grundversorgung
Der Bundesrat hat eine Teilrevision der Postverordnung beschlossen und erweitert damit die postalische Grundversorgung um den sogenannten digitalen Brief. Künftig soll die Schweizerische Post ein hybrides Zustellsystem betreiben, mit dem Briefe elektronisch aufgegeben sowie digital empfangen werden können. Die Nutzung ist freiwillig: Wer keine digitalen Sendungen erhalten möchte, bekommt weiterhin physische Briefe. Schon heute versenden Post-Kundinnen und Kunden ihre Briefe digital: Rund 3,1 Millionen Sendungen hat die Post im laufenden Jahr mit ihrem hybriden Zustellsystem transportiert.
Der digitale Brief ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zur physischen Post. Das Angebot unterscheidet sich wesentlich von der klassischen E-Mail: Mit einem digitalen Siegel, einem qualifizierten Zeitstempel und einer erweiterten Empfangsbestätigung erfüllt der digitale Brief höchste Anforderungen an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit. Die Kundinnen und Kunden können künftig wählen, wie sie ihre Briefe versenden und erhalten wollen. «Wer es digital mag, holt sich mit der neuen Post-App den Briefkasten auf das Smartphone. Die Kundinnen und Kunden lesen ihre Post, wo immer sie wollen – im Zug, auf dem Sofa oder in den Ferien», erklärt Pascal Grieder. Für Geschäftskunden bringt das hybride System einen weiteren Nutzen. Sie haben die Möglichkeit, Briefe digital direkt aus einer bestehenden Geschäftssoftware zu verschicken und zu empfangen. Offiziell eingeführt wird das Angebot am 1. April 2026.
Bildquelle: Post