Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Der Gemischte Ausschuss des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat im Juli die Übernahme mehrerer Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Die neuen Bestimmungen bezüglich Sicherheit und Flugverkehrsmanagement traten am 1. August 2025 in Kraft, jene im Umweltbereich gelten ab 1. Januar 2026.
In der Flugsicherheit weitet eine Verordnung den Geltungsbereich von Vorschriften über absturzsichere Kraftstoffsysteme bei Helikoptern aus. Zudem werden Vorschriften zur Informationspflicht über den Brandschutz im Frachtraum von Flugzeugen und Helikoptern in das Abkommen integriert.
Am 1. Januar 2025 trat das revidierte CO2-Gesetz in Kraft. Dieses enthält auch Massnahmen, um den Ausstoss von Treibhausgas der Luftfahrt zu reduzieren. Zentral sind dabei die erneuerbaren Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Die Schweiz übernimmt die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation. ReFuelEU Aviation verpflichtet die Anbieter von Flugtreibstoff, den Markt mit Treibstoffen mit einem Mindestanteil an SAF zu versorgen. Neben der Beimischpflicht enthält die Verordnung Betankungsvorschriften für Luftfahrzeugbetreiber.
Beitrag von: Flughafen Zürich AG
Bildquelle: Flughafen Zürich AG