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strom | © pixabay

Abstimmung 9. Juni 2024 Swiss Engineering sagt JA zum Stromgesetz

Die Abstimmung vom 9. Juni 2024 ist ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Energiestrategie 2050. Sie ist die konsequente Fortsetzung der Abstimmung von 2017 über das Energiegesetz. Damals wurden die Förderung der erneuerbaren Energien, Massnahmen zur Energieeffizienz und der Ausstieg aus der Atomenergie vom Volk gutgeheissen.

Die jetzt zur Abstimmung gelangende Vorlage zum Stromgesetz (Mantelerlass) konkretisiert die Massnahmen dazu. Die neuen erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) werden damit bis 2035 auf 35 TWh und bis 2050 auf 45 TWh ausgebaut. Die Wasserkraft selbst wird bis zum Jahre 2050 auf 39.2 TWh ausgebaut. Um das Ungleichgewicht zwischen Sommer und Winter auszugleichen, wird auch die Winterstromproduktion bis 2040 um 6 TWh ausgebaut, von diesen müssen 2 TWh aus Speicherwasserkraft bestehen. Ausserdem umfasst das Stromgesetz auch Massnahmen zur Netzstabilität mit dezentralen Speichern.

Weiter sind auch Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs pro Kopf geplant. Vertretbare Eingriffe in die Natur werden ebenfalls mit geeigneten Massnahmen kompensiert. Diese Massnahmen werden insbesondere die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten und damit auch einen wesentlichen Beitrag zu stabilen Strompreisen leisten. Ausserdem wird damit der CO2- Ausstoss gesenkt und die Wertschöpfung der Stromproduktion noch stärker in der Schweiz realisiert.

Die Schweiz ist bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 auf Kurs und sie wird es auch bleiben, sofern das Stromgesetz angenommen wird. Und für die Umsetzung wird es fortwährend vor allem eine Berufsgruppe brauchen, uns Ingenieurinnen und Ingenieure!

Zürich 21.05.2024
Beitrag von: Roland Büchi, Swiss Engineering STV
Bildquelle: pixabay

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